Als Vertragspartner gilt der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannten Personen bestellt oder mitbestellt hat.
2. Vertragsabschluß, Anzahlung
a) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes zustande.
b) Es kann vereinbart werden, daß der Gast eine Anzahlung leistet.
3. Beginn und Ende der Beherbergung
a) Der Gast hat das Recht die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
b) Der Vermieter hat das Recht, falls der Gast bis 18 Uhr des Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
c) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleiben die Räume bis 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
d) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10 Uhr freizumachen.
4. Beendigung der Beherbergung
a) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das vereinbarte Endgeld zu verlangen.
b) Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 10 Uhr räumt, ist der Beherberger berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
c) Der Beherberger ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast von den Räumlichkeiten einen nachteiligen Gebrauch macht.
5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
a) Bis spätestens 3 Monate vor dem Ankunftstag ohne Stornogebühren.
b) Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis;- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis;- in der letzen Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis.
c) Wenn der Gast die bestellten Räume ohne fristgerechte Stornierung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeldes verpflichtet.
6. Pflichten des Gastes
a) Der Gast haftet für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein Verschulden oder duch das Verschulden seiner Begleiter, für die er verantwortlich ist, erleidet.
7. Beistellung einer Ersatzunterkunft
a) Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen ( z.B. wenn die Räume unbenutzbar geworden sind, wenn bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern etc. )
8. Tierhaltung
a) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung in den Betrieb gebracht werden, der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere verursachen.