Auf Grund bestehender Verträge brauchen Versicherte der nachstehenden Krankenkassen die mit einem * gekennzeichneten Kurmittel nicht zu bezahlen. Die Verrechnung mit der Krankenkasse erfolgt direkt über die Versicherung der österr. Bundesbahnen, NÖ., Stmk., OÖ, Bgld. GKK, BVA, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Sozialversicherungsanstalt der Gewerbl. Wirtschaft, Betriebskrankenkasse der österrr. Staatsdruckerei, der Austria Tabakwerke AG, der Neusiedler AG, der Wiener Verkehrsbetriebe, der Semperit AG, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, KFA-Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Der diesbezüglich vom Kassenarzt auszustellende Verordnungsschein muss vor Antritt der Kur von der Kasse bewilligt werden. Vor Beginn jeder Kur muss ein Kurarzt konsultiert werden.
Die Kurärzte bieten neben den Methoden der Schulmedizin auch:
* Akupunktur
* Physikotherapie
* Neuraltherapie
* Ozontherapie
* Sauerstoff-Mehrschritt-Therapien n. Prof. v. Ardenne
* Aslan-Kuren