Kurzparkzonen: von Montag bis Freitag (werktags) von bis 22 Uhr, maximal 2 Stunden kostenpflichtig parken
Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung für den Bezirk ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand.