Die Öffnungszeiten der bereits bestehenden Grenzübergänge sind unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld genau!
Ein Passieren des Grenzüberganges zu späteren Zeiten ist nicht möglich, Sie müssen dann den nächsten regulären Grenzübergang anreiten. Reisepaß und Equidenpaß für das Pferd bereit halten!
Vorschriften für Pferde im Reiseverkehr
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Spürbare Erleichterungen seit 1. Mai 2004
Für den Grenzübertritt mit Pferden in ein Drittland (zB Ungarn) waren sehr aufwendige und teure Laboruntersuchungen vorgeschrieben. Seit 1. Mai 2004, da diese Länder Mitglieder der Europäischen Union wurden, treten spürbare Erleichterungen in Kraft: Jedes Pferd benötigt einen "Reisepaß", den sogenannten Equidenpaß, der eine eindeutige Identifizierung des Pferdes ermöglicht.
Neben diesem Equidenpaß, der übrigens auch jetzt schon für Pferde außerhalb des Heimatgehöftes vorgeschrieben ist, wird ein amtstierärztliches Zeugnis notwendig sein, aus dem hervorgeht, dass das Pferd keine klinischen Anzeichen einer Erkrankung zeigt.
Blutuntersuchungen werden im Normalfall nicht mehr erforderlich sein, wodurch sich für die Pferdebesitzer eine enorme Kosten- und Zeitersparnis ergeben wird. Der Grenzübertritt selbst muß jedoch weiterhin an den offiziellen Grenzübertrittstellen erfolgen.