Wichtige Informationen zur Tabakgesetznovelle, BGBl. I Nr. 120/2008, verlautbart am 12. August 2008 :
Seit dem 1. Jänner 2009 gilt in gastronomischen Betrieben jeglicher Art ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmen.
Laut Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend gelten sowohl Hotelzimmer als auch WC 's, Stiegen, Gänge, etc. als öffentliche Räume im Sinne des Tabakgesetzes - daher Rauchverbot !
In unserem Betrieb wäre die Schaffung eines Raucherbereiches in Räumen, in denen Speisen oder Getränke an Gäste verabreicht werden, nur mit großen Investitionen möglich gewesen.
Das Tabakgesetz sieht erhebliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Regelungen zum Nichtraucherschutz vor allem gegen die Inhaber von gastronomischen Betrieben vor.
Wir haben uns daher für ein generelles Rauchverbot entschieden und führen unseren Betrieb seit 1. Jänner 2009 als Nichtraucherbetrieb.