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WEITERE INFORMATIONEN
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| Kinderfreundliche Vermieter |
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| Nur Vermieter, die die folgenden Kriterien erfüllen, dürfen diese Bezeichnung am Haus und in der Werbung führen. |
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Kinderbett, Kinderhochstuhl, Babyphon (Verleih)
Toilettenaufsatz, Wickelplatz
Gesicherte Steckdosen
Spielmöglichkeiten, Spielzeug im Haus
Spielplatz mit Spielgeräten im Garten
Keine offenen Gefahrenquellen (Teich, stark befahrene Straße...)
Umzäunter Garten, ev. Planschbecken
Kinderermäßigung
Nur wer diese Bedürfnisse erfüllt, darf das Zeichen für "Kinderfreundliches Haus" führen.
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