Die schöne und gemütliche Ferienwohnung für 2-3 Personen befindet sich in der 1. Etage im Wohnhaus der Vermieter und ist sehr ruhig am Ortsrand von Pudagla gelegen. Das gepflegte Grundstück ist von viel Grün umgeben. Ein Stellplatz für Ihren PKW sowie eine Fahrradunterstellmöglichkeit sind auf dem Grundstück vorhanden. Zur Wohnung gehört eine Terrasse mit Sitzmöbeln. Der kleine Fitnessbereich ist kostenlos nutzbar. Kinderbett und Hochstuhl sind vorhanden. Die Erstausstattung Bettwäsche und Handtücher ist bereits im Gesamtpreis enthalten.
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11 Bewertungen für Ferienwohnung Gilgenast in ruhiger Lage
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Die Ferienwohnung befindet sich in ruhiger Ortsrandlage des Ortes Pudagla, welcher sich zwischen dem Achterwasser und dem Schmollensee befindet. Eine Badestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe direkt am Achterwasser. Der Ort Pudagla ist der ideale Ausgangsort für Wander- und Radausflüge in das Achterland oder die Seebäder der Insel Usedom. Den feinsandigen Ostseestrand erreichen Sie nach ca. 5km. In den nahegelegen Kaiserbädern Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck finden Sie eine große Bandbreite an Einkaufsmöglichkeiten sowie Restaurants und Cafés.
Lage der Unterkunft
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Objekt-Nummer: 6-5079
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.