Eine geschmackvoll eingerichtete Ferienwohnung, die (fast) keine Wünsche offen lässt, ist ca. 68 m² groß und hat einen eigenen Eingang. Es gibt ein separates Kinderzimmer mit einem Etagenbett. Zur Ausstattung gehören u. a. Geschirrspüler, Waschmaschine, Mikrowelle, Wlan Anschluss, Farbfernseher, Stereoanlage, Herd mit Backofen und ein Fahrradabstellraum. Die grosse Terrasse liegt an der Südwestseite des Hauses und lädt nach dem Strandbesuch noch zum Sonnenbaden ein. Gartenmöbel gehören selbstverständlich zur Ausstattung. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen.Ein Wäschepaket kann für 14,50€ pro Person angemietet werden. Optional fällt ggf. eine Endreinigungsgebühr von 50€ an. Falls Sie Haustiere dabei haben, fallen 10 € zusätzlich zur Endreinigungsgebühr an. Das Objekt wurde 2019 grundlegend renoviert, so wurde u. a. ein neues Badezimmer eingebaut.
2020 wurde die Wohnung grundlegend renoviert, es wurde neu möbliert und das Badezimmer wurde neu gefliest und mit neuen Elementen versehen.
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1 Bewertung für Ferienwohnung Haus Mühlenstraße WE5154
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Die Ferienwohnung ist ca. 800 m vom Strand entfernt und hat eine ruhige, aber dennoch zentrale Lage in Prerow. Sie zum Übernachten von bis zu 4 Personen geeignet. Im Elternschlafzimmer steht ein großes Ehebett mit Federkernmatratzen. Es handelt sich um eine kleine Ferienanlage mit 4 Wohneinheiten. Siehe auch Internet Achtern-Prerow.
Lage der Unterkunft
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Objekt-Nummer: 6-5154
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Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.