Ankommen - Wohlfühlen - Wohnung 1*** Sie wollen Ihren Urlaub an der Ostsee verbringen? Besuchen Sie unsere Ferienwohnung in Neue Tiefe auf Fehmarn und genießen Sie den Blick vom Balkon auf den Burger Binnensee! Die gemütliche Wohnung wird Sie aufgrund der tollen Lage zwischen dem Ort Burg, dem Fischerei-Hafen Burgstaaken und dem feinsandigen Südstrand mit seiner langen Promenade begeistern. Mit 70m² ist diese Wohnung unsere größte. Sie befindet sich im Obergeschoss, bietet Platz für bis zu 4 Personen und verfügt über: • 1 großer Wohnraum mit Essbereich, Flachbildfernseher, Radio und CD-Player • Einbauküche mit Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Toaster usw. • 2 Schlafzimmer • Duschbad großer Balkon in Westlage mit Seeblick und Strandkorb •Garten • Parkplatz kostenlos direkt am Haus • Bettwäsche und Handtücher incl. • Unterstellmöglichkeit für Fahrräder • Waschmaschine, Trockner, Bügeleisen, Bügelbrett und Staubsauger zur allgemeinen Nutzung • Kinderbett und Kinderstuhl auf Anfrage
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienwohnung Schwenn Nr.1. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.