Haus 19533 im Ort Baška, Krk - Kvarner ist 700 m vom Meer entfernt. Der nächste Strand zu dieser Unterkunft ist ein Kiesstrand. Dieses Haus befindet sich in der Kategorie Luxusvillen. Ihre Unterkunftseinheit ist die einzige in diesem Objekt, so werden sie die volle Privatsphäre geniessen können. Die Hausbesitzer werden während Ihres Urlaubs nicht im Objekt wohnen. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, zusätzliche unangemeldete Personen und Haustiere zu akzeptieren. Sie sollten im Voraus bekannt gegeben werden. INHALT Hof (95m2, Kinderbereich, Sitzbereich), Parkplatz (Anzahl der Parkplätze: 3, Entfernung vom Objekt: im Hof), Pool: privat, Wassertyp: Süßwasser, Heizung: Ja, WiFi Internet, Föhn LAGE UND ANREISE
• Objekt befindet sich neben der Lokalstraße • Zwischen Objekt und Strand befindet sich die Lokalstraße • Anfahrt mit dem Auto möglich: Ja • Objekt befindet sich in einer relativ ruhigen Umgebung ENTFERNUNG
• Meer: 700 m • Strand: 700 m • Zentrum: 600 m • Lebensmittelgeschäft: 230 m • Apotheke: 650 m • Wechselstube: 550 m • Bankomat: 550 m • Tourist-Information: 650 m • Tankstelle: 17 km
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1 Bewertung für Luxusvilla mit Pool Baska, Krk - 19533
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.