Kinderfreundliche Ferienanlage Ferienpark Mirow. 230 Häuser im Ferienresort. 500 m vom Zentrum von Granzow, 5 km vom Zentrum von Mirow, 48 km vom Zentrum von Waren, 400 m vom See. Zur Mitbenutzung: Grundstück mit Rasen und Bäumen, Hallenbad (10 x 6 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - z., extra). Kinderspielplatz. In der Anlage: Empfang, Restaurant, Bistro, Sauna (extra). Fitnessraum (extra). Waschmaschine, Wäschetrockner (zur Mitbenutzung, extra), Fahrradverleih. Zur Verfügung: Kanu, Boot (extra). Frühstück möglich (extra). Einkaufsgeschäft 500 m, Supermarkt 4 km, Grasstrand 400 m, Thermalbad Müritztherme 20 km. Minigolf, Reitstall 400 m. Bitte beachten: Kinderbetreuung in der Saison (inkl.). Nichtraucherobjekte auf Anfrage.
Seeschwalbe, 3-Zimmer-Doppelhaushälfte 77 m2. Gemütlich und mit viel Holz eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Schwedenofen, Kabel-TV und Radio. Ausgang zur Terrasse. 1 Doppelzimmer. 1 Zimmer mit 2... mehr anzeigen
Wildgans, 3-Zimmer-Doppelhaushälfte 80 m2 auf 2 Stockwerken. Gemütlich und mit viel Holz eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Schwedenofen, Kabel-TV und Radio. Ausgang zur Terrasse. 1 Doppelzimmer.... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.