Die 5-Sterne-Erdgeschoss-Ferienwohnung Strandkorb in der Wicheldorfstraße 78 in Grömitz erstreckt sich über 98 m². Das geräumige Wohnzimmer bietet Ihnen einen Flachbild TV mit DVD Player und einen Essbereich. Auf zwei großen Terrasse mit dem Anschluss zum hauseigenen Garten, können Sie im für Sie bereitgestellten Strandkorb relaxen oder es sich auf den hochwertigen Gartenmöbeln bequem machen. Gerne können Sie dort grillen. Das Elternschlafzimmer hat ein Doppelbett, im Kinderzimmer befinden sich zwei Einzelbetten, und zusätzlich gibt es noch ein drittes Schlafzimmer mit Einzelbett. Alle Schlafzimmer sind allergikergerecht ausgestattet und laden zum Wohlfühlen ein! In der Wohnung gibt es zwei Bäder! Ein großes Bad mit Badewanne, Dusche und WC und ein Gästebad mit Dusche und WC. Die Wohnung ist nur 100 m von der Ostsee entfernt . In nur einer Gehminute sind Sie am feinsandigen Ostseestrand von Grömitz! Inklusive ist auch das WLAN-Netz, die Waschmaschinen- und Trocknernutzung. Ihr PKW-Parkplatz steht direkt vor dem Haus zur Verfügung. Bei Buchung gelten die AGB des Tourismus-Service Grömitz sowie ergänzend die AGB des Vermieters.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.