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Gastgeberfamilie
Dachgeschoss Fewo Apfel mit Balkon
Grill-/Backhaus mit Sitzgelegenheit
Innenbereich Backhaus
Eingangsbereich kleiner Frühstücksraum
Gastgeberfamilie
Dachgeschoss Fewo Apfel mit Balkon
Innenbereich Backhaus
Grill-/Backhaus mit Sitzgelegenheit
Eingangsbereich kleiner Frühstücksraum
Deutschland, Feuchtwangen

Ferienhof Gögelein

Übersicht

Wir, die Familie Gögelein, grüßen Sie aus Aichau aufs Herzlichste.

Unsere Landwirtschaft mit 12 ha Wiesen und Ackerflächen sowie 3 ha Wald werden im Nebenerwerb bewirtschaftet.

Unser kleiner Ort Aichau liegt an der Romantischen Straße südlich von Rothenburg o. d. T., bei der bekannten Kreuzgangsstadt Feuchtwangen. Entspannen und erholen Sie sich auf unserem *****-Sterne Ferienhof.

In ruhiger Lage finden Sie die Erholung, die Sie sich für Ihren Urlaub wünschen.

Aber auch spannende Freizeitaktivitäten, Geschichte, Sport und Kultur.

Unsere Ferienhof ist umgeben von einer gepflegten Außenanlage. Für die Kinder besteht ein großes Angebot an Spiel & Spaß, genügend Platz zum Spielen unter freiem Himmel und bei nicht so gutem Wetter steht eine Spielscheune zur Verfügung.

Konditionen

Der Betrag ist eine Woche vor Anreise zu überweisen.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, so-weit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nach-zuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen statt-gefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

Allergikerfreundlich
Parkplatz
Familie/Kinder

Ausstattung und Annehmlichkeiten

Familienfreundlich
Seeblick
Urlaub mit Pool
Städtereise
Merchandising-Artikel
Fahrradunterstellmöglichkeit
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Umgebung

Aichau 3
91555 Feuchtwangen
zum Flughafen
80km
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Nichtraucher
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Zimmer / Ferienwohnungen