Helle Nichtraucher Maisonette-Ferienwohnung 56 qm im 1. Obergeschoss mit Balkon. Wohnbereich mit ausziehbarer Schlafcouch für eine Person (1,40 m breit), Telefon, kostenloses WLAN, SAT-TV, Essecke, Küchenzeile mit Mikrowelle. Badezimmer mit Dusche/WC. Schlafzimmer in der zweiten Ebene mit Doppelbett, einem Einzelbett und einem Babybett/Kindergitterbett für Kleinkinder bis 2 Jahre, SAT-TV und zusätzlichem Badezimmer mit Dusche/WC. Bettwäsche und Handtücher vorhanden. Haustiere und ein Hund dürfen gegen Aufpreis mitgebracht werden.
Der Gschwendtnerhof liegt im Hochtal Hintergschwendt am Fuße der Kampenwand und ist ganzjährig mit dem PKW erreichbar. Eingebettet in idyllische Natur, umgeben von Wiesen und Wäldern, bieten sich neben zahlreichen Möglichkeiten zum Wandern, Bergsteigen und Mountainbiken eindrucksvolle Ausblicke auf die Berge und den Chiemsee das Bayerische Meer. Hintergschwendt ist ein ruhiger Ortsteil der Gemeinde Aschau iemgau. Im Jahre 1984 wurde der Gschwendtnerhof als Ferienwohnanlage mit 26 Ferienwohnungen und einer Gaststätte im oberbayerischen Bauernstil neu erbaut.
Im Kellergeschoss: Sauna, Münz-Waschmaschine, Münz-Wäschetrockner, Abstellraum und Trockenraum/Skiraum, Gemeinschafts-Aufenthaltsraum mit Tischtennis, Kicker, Spielecke und Sitzgelegenheiten. Genügend Parkplätze vorhanden.
Gaststätte mit Biergarten im gleichen Haus auf der Rückseite. Haustiere und ein Hund dürfen gegen Aufpreis mitgebracht werden.
Konditionen
Bitte bezahlen Sie die Unterkunft vollständig vor Anreise. Bei kurzfristigen Buchungen erbitten wir einen Zahlungsbeleg.
Hunde erlaubt, bitte telefonieren Sie vorher mit Ihrem Gastgeber. Bei Internetbuchung, falls der Preis nicht extra aufgeführt und auf der Buchungsbestätigung aufgerechnet wurde, muss der Zuschlag je Hund extra vor Ort bezahlt werden.
Kurbezirk III
Die genannten Preise sind zzgl. Kurbeitrag in Hohe von 1,15 € pro Person/Nacht. Für Personen vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,00 €. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 v.H. und eine evtl. im Ausweis eingetragene Begleitperson sind vom Kurbeitrag befreit.
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