Direkt im Haus befindet sich ein Restaurant, eine Bar, ein großer Wellnessbereich mit Fitnessstudio, Schwimmbad und Solarium.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.